Jürgen Zellner
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Der Ausdruck Anstrich bezeichnet im Malerhandwerk das Auftragen von Anstrichmittel, von Farbe auf einer Oberfläche bzw. das Ergebnis des Anstrichs selbst. Der Anstrich kann sowohl eine schmückende als auch eine schützende Funktion haben. Der übergeordnete fachtechnische Begriff ist Beschichten.
Die nähere Bezeichnung der Anstriche erfolgt nach dem Verwendungszweck, nach dem zu streichenden Untergrund oder nach dem im Anstrichstoff enthaltenen Bindemittel.
Außenanstriche werden aufgetragen, damit keine Feuchtigkeit in Putz und Mauerwerk eindringen kann oder auf Metall um Korrosion zu verhindern.
Quelle: Wikipedia - Anstrich